Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

Soravento holiday rentals ist ein Reisebüro (nachfolgend kurz: Soravento) im Eigentum der Handelsgesellschaft Vento Nuovo d.o.o., welches für Vermittlung von Privatvillen mit Swimming-Pools und Ferienwohnungen spezialisiert ist.

Soravento schließt Vermittlungsverträge über Bereitstellung von Unterkünften direkt mit Eigentümern der einzelnen Unterkünfte ab, um für ihre Gäste Dienstleistungen von höchstmöglicher Qualität sicherzustellen. Alle angezeigten Unterkünfte stehen unter Vertrag mit Soravento und verfügen über sämtliche von staatlichen Behörden ausgestellte Lizenzen.

Den Mietvertrag, den Sie mit Soravento als Vermittler schließen, schließen Sie als Mieter ab (nachfolgend kurz: der Gast) mit dem Eigentümer von Villen - des Ferienhauses (nachfolgend kurz: Unterkunft) als dem Vermieter (nachfolgend kurz: der Eigentümer). Soravento ist ausschließlich als Vermittler tätig und kann ausschließlich in diesem Sinne zur Verantwortung gezogen werden. Mit der Bezahlung der Anzahlung für die Buchung der ausgewählten Unterkunft im gewünschten Termin stimmen Sie bedingungslos diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die auf der Webseite von Soravento veröffentlicht werden www.soravento.com und am Tag der Veröffentlichung in Kraft treten. Nachdem bei Soravento die Buchungsanzahlung eingeht, wird an den Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung (nachfolgend kurz: die Bestätigung) gesandt, die den genauen Standort der Unterkunft und alle erforderlichen Kontaktdaten beinhalten wird. Die schriftliche Buchungsbestätigung bildet zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Mietvertrag zwischen dem Gast als Mieter und dem Eigentümer als Vermieter.

1. AN- UND ABREISE

Der früheste Check-In ist um 14:00 oder 16.00 Uhr (je nach Objektregel) am Tag der Anreise. Der späteste Check-Out ist um 10.00 Uhr am Tag der Abreise

Eine frühere Anreise und spätere Abreise werden nicht möglich sein.

1.1. Anmeldung der Gäste

Der Gast ist nach kroatischem Gesetz verpflichtet, dem Vermieter/Gastgeber der Unterkunft offizielle Identifikationsdokumente mit persönlichen Daten für touristische Anmeldungszwecke beim nationalen Fremdenverkehrsamt (HTZ) zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Dem Gast, der keine gesetzlich vorgeschriebene persönliche Identifizierung für die Touristenanmeldung vornimmt, kann man den Zugang zur Unterkunft ohne Möglichkeit zur Erstattung der bezahlten Miete verweigern.

2. UNTERKUNFT

2.1. Gästezahl

Zu keiner gegebenen Zeit dürfen sich auf dem Besitz der Unterkunft mehr Personen befinden, als auf der Buchungsbestätigung angegeben. Die Gästeanzahl kann bis zur auf der Webseite der Unterkunft angeführten Höchstkapazität erhöht werden, bei einer Ankündigung spätestens 3 (drei) Tage vor Anreise. Die gewünschte Gästezahländerung ist schriftlich per E-Mail zu beantragen. Die maximale Gästezahl bezieht sich auch auf Kinder, ungeachtet vom Alter. Sollten sich in der Unterkunft bzw. am zugehörigen Besitz mehr Gäste befinden als angemeldet, behalten sich der Eigentümer und/oder Soravento das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin werden die Gäste die Unterkunft binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Zietraum der Mietdauer wird nicht möglich sein.

2.2. Zelte und Wohnwagen

In und neben der Unterkunft dürfen keine Zelte bzw. Wohnwagen u.Ä. abgestellt werden. Sollte dieses Verbot nicht einbehalten werden, sind der Besitzer und/ oder Soravento dazu befugt, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Unterkunft binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer oder Soravento kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

2.3. Haustiere und Allergien

Ob der Besuch mit Haustieren zugelassen ist und unter welchen Bedingungen, wird an der Webseite von jeder einzelnen Unterkunft angemerkt sein. Für Haustiere ist der Zutritt zu Swimming-Pools strengstens untersagt. Etwaige zusätzliche Reinigungskosten wegen Haustieren sind auf der Webseite von jeder Unterkunft angeführt. Beim Buchungsvorgang wird der Gast die Anzahl von Haustieren angeben. Der Aufschlag für zusätzliche Reinigungskosten für Haustiere (soweit anwendbar) wird automatisch zum Mietpreis addiert. Die Anzahl von Haustieren in der Unterkunft darf die angemeldete und auf der Bestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten. Sollte der Gast mehr als 2 (zwei) Haustiere mitbringen wollen, wird er gesondert Soravento kontaktieren. Ohne schriftliche Zustimmung können in einer Unterkunft nicht mehr als 2 (zwei) Haustiere untergebracht sein. Hundehalter sind selbst für die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihres Haustiers verantwortlich. Haustiere dürfen zu keinem Zeitpunkt auf Möbel steigen. Jeder Nachweis über Tiere an Möbelstücken kann eine Erhöhung der Endreinigungskosten nach sich ziehen. Alle Haustiere müssen rechtzeitig gegen Tollwut und alle weiteren Erkrankungen gemäß einschlägigen Vorschriften geimpft sein. Den Gästen wird empfohlen, sich über mögliche Erkrankungen der Haustiere im Reisegebiet zu informieren und diese vorzubeugen. Für die Haustierhaltung in Unterkünften trägt der Gast die ausschließliche Verantwortung. Der Eigentümer und Soravento übernehmen keine Haftung für etwaige Krankheiten und Verletzungen von Haustieren während des Aufenthalts.

In einzelnen Unterkünften ist das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt. Weder der Eigentümer, noch Soravento können jedoch garantieren, dass zuvor im Haus keine Haustiere untergebracht wurden bzw. dass der Eigentümer keine Haustiere hält. Soravento übernimmt keinerlei Haftung für allergische Reaktionen bei Gästen, die in vermöglichem Ferienhaus auftreten können.

Für den Fall, dass der Gast ein nicht angekündigtes Haustier mitbringt, behalten sich der Eigentümer und/oder Soravento das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Unterkunft binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer oder Soravento kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

2.4. Neu erbaute Unterkünfte

Beim Buchen neu erbauter Unterkünfte muss sich der Gast bewusst sein, dass möglicherweise seit der Fertigstellung nicht genügend Zeit vergangen ist, um den Rasen, die Pflanzen, Blumen und Ähnliches vollständig anzubauen.

2.5. Lärm

Sollten die Gäste mit Lärm die öffentliche Ruhe und Ordnung stören und auch nach einer Warnung nicht ruhiger werden, kann dies als eine schwerwiegende Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden, womit der Eigentümer und/oder Soravento den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen können. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Unterkunft binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer oder Soravento kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

2.6. Swimming-Pools

Der Gast wird zur eigenen Sicherheit jegliche Anweisungen des Eigentümers bzw. Soravento über Nutzung des Swimming-Pools befolgen. Der Gast ist in jeder Hinsicht für die Nutzung des SwimmingPools verantwortlich. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener im Bereich des SwimmingPools aufhalten. Der Gast nutzt den Swimming-Pool auf eigene Verantwortung. Sollte die Unterkunft außerhalb der Sommersaison gebucht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Swimming-Pool nicht genutzt werden kann.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Verwendung von Hydromassagewannen und Pools entsprechende gesundheitliche Risiken mit sich bringt - die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Es besthet die Möglichkeit, dass das Wasser in Hydromassagewannen bis zum Abend am Ankunftstag der Gäste nicht erwärmt sein wird.

Das Steigen auf Abdeckungen von Hydromassagepools/Wannen ist verboten. Die Abdeckungen dienen bloß als Isolation und ihre Tragfähigkeit ist nicht für das menschliche Körpergewicht konzipiert, so dass sie leicht reißen können. Sollte die Abdeckung zerrissen sein, wird der Gast den Schaden direkt dem Eigentümer ersetzen.

2.7. Hausordnung

Für jede Unterkunft gilt eine gesonderte Hausordnung, die an einer sichtbaren Stelle in der Unterkunft ausgehängt ist. Die Gäste sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Sollten die Gäste die Hausordnung nicht befolgen, kann dies als eine schwerwiegende Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden, womit der Eigentümer und/oder Soravento den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen können. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Unterkunft binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer oder Soravento kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

3. PREISE UND ZAHLUNGEN

Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro pro Unterkunft und Tag angegeben. Die Buchung ist verbindlich.

Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt in Euro.

Die Reservierung ist verbindlich, bei der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Übernachtungspreises zu leisten, danach ist die Reservierung bestätigt.

Nach Abschluss des Reservierungsvorgangs und der Zahlung sendet Soravento eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung enthält alle notwendigen Informationen über die Unterkunft und stellt zusammen mit diesen Allgemeinen Bedingungen einen Mietvertrag dar, der mit dem Hauseigentümer unter Vermittlung der Agentur Soravento geschlossen wird. Der Mietvertrag gilt in dem Moment als geschlossen, in dem Soravento die gezahlte Vorauszahlung erhält. Falls die Zahlung nicht innerhalb von 3 (drei) Tagen ab dem Reservierungstag erfolgt, gilt der Mietvertrag als gekündigt.

In der Übernachtung sind die Kosten für Wasser, Gas, Strom und Internet, sowie Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung Innen, Schwimmbad- und Außenpflege, Aufenthaltsanmeldung, Wohnsteuer und Mehrwertsteuer enthalten Preis.

Die zulässigen Zahlungsarten für die Vorauszahlung sind: Kreditkarte und Banküberweisung. Alle Zahlungen sind in EURO (EUR) zu leisten. Es besteht die Möglichkeit von Wechselkursdifferenzen für andere Währungen. Soravento kann nicht für Wechselkursdifferenzen oder Gebühren anderer Bankinstitute verantwortlich gemacht werden.

Den Restbetrag (70 % des vereinbarten Übernachtungspreises) zahlt der Gast bei Ankunft per Kreditkarte oder bar. Möchte der Gast per Banküberweisung bezahlen, muss er dies spätestens 30 Tage vor Anreise tun.

Der Gast kann 30 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren, bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Anreise behält sich Soravento das Recht vor, 30 % der Vorauszahlung einzubehalten.

3.1. Buchungen 30 Tage oder früher vor Mietbeginn

Auf Buchungen, die 30 Tage oder früher vor Mietbeginn erfolgen, finden folgende Bedingungen:

  • a) Die Anzahlung in Höhe von 30% vom gesamten vereinbarten Mietpreis ist SOFORT zur Zahlung fällig sofern Kreditkarte als Zahlungsmethode gewählt wurde. Sofern sich der Gast für die Banküberweisung entscheidet, muss die Anzahlung bei Soravento binnen 3 (drei) Tagen eingehen;
  • b) Der Restbetrag in Höhe von 70% des vereinbarten Mietpreis sind bei Zahlung per Banküberweisung spätestens 30 (dreißig) Tage vor Mietbeginn zur Zahlung fällig. Bei Zahlung in bar oder per Kreditkarte sind die restlichen 70 % sofort bei Ankunft fällig und der Gast ist verpflichtet, den Rest direkt an das Reisebüro von Soravento zu zahlen.

3.2. Buchungen 15 Tage oder weniger vor Mietbeginn

Auf Buchungen, die 15Tage oder weniger vor Mietbeginn erfolgen, finden folgende Bedingungen:

  • a) Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises wird SOFORT zur Zahlung per Kreditkarte fällig.
  • b) Die restlichen 70 % des gesamten vertraglich vereinbarten Mietpreises der Unterkunft sind sofort bei Ankunft fällig und der Gast ist verpflichtet, den Rest sofort per Kreditkarte oder bar an die Hausverwaltung von Soravent zu zahlen.
    Es ist nicht möglich, Banküberweisung als Zahlungsmethode zu wählen, wenn das Ankunftsdatum weniger als 15 Tage nach dem Datum der Buchung liegt.

3.3. Der Gast übernimmt die Pflicht, Zahlungen binnen der in diesem Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Fristen und auf die hier erläuterte Weise zu tätigen. Sollte sich der Gast nicht an die Zahlungsfristen halten, wird dies als schwerwiegender Verstoß gegen Vertragspflichten gedeutet, womit der Mietvertrag als fristlos gekündigt gilt.
Bei einer Kündigung des Mietvertrags werden an Soravento gezahlten Beträge nicht zurückerstattet.

4. KÜNDIGUNG UND ÄNDERUNGEN

4.1. Ein abgeschlossener Mietvertrag kann nur schriftlich (per E-Mail) gekündigt werden. Die Kündigung wird erst ab dem Tag wirksam, an dem Soravento eine solche Kündigungsmitteilung erhalten hat, und nur unter den Bedingungen dieses Artikels.

4.2. Der Gast kann 30 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren, bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Anreise behält sich Soravento das Recht 30 % der Vorauszahlung einzubehalten.

4.3. Sollte der Gast einen anderen Gast finden können, der an seiner Stelle im gleichen Zeitfenster, zum gleichen Preis und unter den gleichen Bedingungen die die Unterkunft nutzen kann, wird Soravento unverzüglich nach schriftlichem Eingang aller erforderlichen Daten über den neuen Gast, die Übertragung des Mietvertrags an den neuen Gast vornehmen und an diesen darüber eine schriftliche Bestätigung senden. Bereits geleistete Teilbeträge vom Mietpreis nach dem übertragenen Vertrag werden von Soravento einbehalten, während der neue Gast den Restbetrag bis zum vollen Mietpreis zu zahlen hat in Abhängigkeit von der zuvor ausgewählten Zahlungsweise, die fester Bestandteil des Vertrags ist.

4.4. Für den Fall, dass der abgeschlossene Mietvertrag durch unvorhersehbare höhere Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Epidemien, Grenzschließungen, Streik und ähnliche höhere Gewalt) nicht erfüllt werden kann oder seine Erfüllung erheblich erschwert wird Zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses können Soravento und der Eigentümer den Mietvertrag kündigen, da weder Soravento noch der Eigentümer in den oben genannten Fällen haftbar gemacht werden können.

5. MIETSICHERHEIT

Der Gast ist verpflichtet, bei der Ankunft beim Eigentümer/Gastgeber der Unterkunft eine Kaution in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Der Kautionsbetrag, den der Gast bei der Ankunft beim Eigentümer/Gastgeber der Unterkunft zu hinterlegen hat, wird in der schriftlichen Bestätigung angegeben. Die Kaution dient dem Eigentümer als Sicherheit für verursachte Schäden in der Unterkunft. Falls die Kosten des verursachten Schadens höher sind als die hinterlegte Summe, ist der Gast verpflichtet, den gesamten Schadensbetrag an den Eigentümer zu zahlen. Wenn an der Unterkunft kein Schaden entstanden sind, ist der Eigentümer/Gastgeber der Unterkunft verpflichtet, dem Gast bei der Abreise den hinterlegten Betrag zurückzugeben.

6. BEST-PREIS-GARANTIE

Soravento garantiert seinen Gästen, dass die Unterkunftspreise für jede der angebotenen Unterkünfte die niedrigsten auf den offiziellen Seiten der Agentur www.soravento.com sind, d.h. dass dasselbe Objekt nicht zu niedrigeren Preisen in anderen Anzeigen zu finden ist. Der niedrigste Preis Die Garantie gilt nicht, wenn die Preisdifferenz auf eine Erhöhung der Steuer- oder Stempelsteuer oder auf erhebliche Änderungen des Wechselkurses zurückzuführen ist. Sie gilt auch nicht, wenn die niedrigeren Preise auf anderen Webseiten nicht aktuell sind und eine Reservierung zu solchen Preisen nicht möglich ist, sowie bei Sonderangeboten. Die Tiefstpreisgarantie gilt nur zum Zeitpunkt der Reservierung und kann nicht später oder nachdem die Reservierung bereits durchgeführt und bezahlt wurde, angewendet werden.

7. VOM GAST NICHT MUTWILLIG VERURSACHTE SCHÄDEN

Der Gast ist verpflichtet, sich gegenüber der gemieteten Unterkunft verantwortungsvoll zu verhalten. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vorgefunden hat. Für verursachte Schäden haftet der Gast direkt gegenüber dem Eigentümer.

Der Eigentümer hat das Recht, die Höhe des tatsächlichen Schadens von der Kaution gemäß Punkt 5 dieser Bedingungen einzuziehen. Sollte die Höhe der Kaution nicht ausreichen, um den Schaden zu decken, verpflichtet sich der Gast, die Differenz bis zur vollen Höhe des Schadens direkt an den Eigentümer / Gastgeber der Unterkunft zu zahlen.

Namjerno oštećenje imovine ili narušavanje javnog reda i mira smatra se težom povredom odredbi Ugovora o najmu u kojem su slucaju vlasnik i/ili Soravento ovlašteni raskinuti Ugovor o najmu koji stupa na snagu odmah, bez otkaznog roka, te se gost obvezuje u roku od 2 (dva) sata trajno napustiti smještajni objekEine vorsätzliche Sachbeschädigung oder Störung der öffentlichen Ordnung gilt als schwerwiegender Verstoß gegen Bestimmungen des Mietvertrages, in welchem ​​Fall der Eigentümer und/oder Soravento berechtigt sind, den in Kraft getretenen Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft zusammen mit allen darin wohnenden Personen innerhalb von 2 (zwei) Stunden endgültig zu verlassen, und er/sie ist nicht berechtigt, vom Eigentümer oder von Soravento eine Rückerstattung des bezahlten Unterkunftspreises zu verlangen.

Der Gast ist verpflichtet, dem Eigentümer/Unterkunft-Gastgeber während der Mietzeit das Auftreten jeglicher Art von Schäden an der Unterkunft oder dem Grundstück rund um die Unterkunft unverzüglich zu melden. Bei Abreise des Gastes und vor Rückgabe der Schlüssel ist der Gast verpflichtet, die Unterkunft und das Grundstück rund um die Unterkunft mit dem Eigentümer/Unterkunft-Gastgeber zu begutachten.

Falls kein Schaden verursacht wird, ist der Eigentümer/Gastgeber der Unterkunft verpflichtet, die Kaution aus Artikel 5 dieser Bedingungen zurückzuzahlen.

8. VORLIEGENDE MÄNGEL UND REKLAMATIONEN

Sollte der Gast bei der Übernahme der Unterkunft mangelhafte Reinigung, Schäden und sonstige Mängel an der Unterkunft feststellen oder beliebige andere Reklamationen haben, wird er dies unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden, beanstanden. Reklamationen wegen mangelhafter Reinigung sind sofort anzuzeigen. Die Reklamation wird direkt gegenüber dem Unterkunftseigentümer bzw. seinem befugtem Vertreter geäußert.

Der Gast ist verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten das Auftreten von Schäden abzuwenden bzw. einzuschränken und dazu beizutragen, dass jede Art von Verlusten für den Eigentümer so gering wie möglich bleibt.

Bei jeder Art von Reklamationen wird der Gast dem Eigentümer eine angemessene Frist für Mängelbeseitigung setzen.

Ein Verlassen der Unterkunft vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ohne vorige Ankündigung und Absprache mit Soravento geht auf Risiko und Kosten des Gastes, wobei Soravento keinerlei Haftung übernimmt.

Der Eigentümer der Unterkunft ist für etwaige Abweichungen von der auf Soravento Webseite angegebenen Zustand der Unterkunft verantwortlich.

9. SORAVENTO ALS VERMITTLER

Soravento ist ein Reisebüro, welches bei der Vermietung von Unterkünften auf Grundlage von mit Unterkunfsteigentümern abgeschlossenen Vermittlungsverträgen für Unterkunftsdienstleistungen als Vermittler auftritt. Soravento hat keine Unterkünfte im Eigentum. Der Eigentümer hat durch die mit Soravento abgeschlossenen Verträge die Pflicht übernommen, genaue und vollständige Angaben über seine Unterkunft zu machen, so dass er gegenüber dem Gast die volle Verantwortung trägt. Sollte entgegen den Erwartungen von Soravento die Buchung nicht abgeschlossen werden können aus seitens Soravento nicht kontrollierbaren Umständen, z.B. infolge eines gerichtlich eingeleiteten Verkaufs oder einer groben Vertragsverletzung durch den Eigentümer u.Ä., kann Soravento die Buchung stornieren und den bereits durch den Gast geleisteten vereinbarten Betrag unverzüglich zurückerstatten. Als Alternative und je nach Wahl des Gastes kann Soravento in diesem Fall dem Gast eine andere ähnliche Unterkunft anbieten.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND ZUSTÄNDIGKEIT

10.1. Soravento überträgt alle Infos über Unterkünfte an ihre Webseite und versucht, möglichst genaue und aktuelle Angaben anzubieten, die sie von den Unterkunftseigentümern erhält. Die ausschließliche Verantwortung für genaue und vollständige Informationen über die Unterkünfte liegt bei den Eigentümern, so dass Soravento für ungenaue, unvollständige oder falsche Auskünfte nicht haftbar gemacht werden kann.

10.2. Jede Nutzung der auf der Webseite www.soravento.com veröffentlichten Daten zu geschäftlichen Zwecken, einschließlich jeder Form von teilweiser oder vollständiger Reproduktion, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist gesetzlich untersagt.

10.3. Die Vertragsseiten werden etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und friedlich beilegen. Als zuständig für alle Streitigkeiten gilt das örtlich zuständige Gericht in Buje unter Anwendung kroatischer Rechtsnormen.